Welche besonderen Datenkategorien verarbeitet amaise?
amaise verarbeitet Rechts- und Versicherungsdokumente, die folgende besondere Datenkategorien enthalten können:
Gesundheitsdaten — Arztberichte, Diagnosen, medizinische Gutachten. Geschützt unter DSGVO Art. 9, Schweizer Art. 321 StGB (ärztliche Schweigepflicht) sowie HIPAA (für US-Kunden im Gesundheitswesen).
Daten aus Gerichtsverfahren — Gerichtsdokumente, Anwaltskorrespondenz. Geschützt durch Berufsgeheimnis (EU/CH) bzw. Attorney-Client Privilege (US).
Finanzdaten — Versicherungsansprüche, Rechnungen, Abrechnungen.
Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung besonderer Datenkategorien erfolgt auf Basis von DSGVO Art. 9 Abs. 2 lit. f (Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragserfüllung) und dem jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA/AVV). Für Schweizer Kunden gelten zusätzlich die Bestimmungen des nDSG. Für US-Kunden mit PHI wird ein Business Associate Agreement (BAA) abgeschlossen.
Diese Daten sind in der Datenklassifizierungsrichtlinie als «Sensibel» eingestuft und unterliegen den höchsten Schutzmassnahmen: mandantenspezifische Verschlüsselungsschlüssel, strikte Mandantentrennung, kein lokales Kopieren, keine externe Weitergabe.
Die Verarbeitung von Daten, die besonderen Geheimhaltungspflichten unterliegen, hat rechtliche Relevanz — alle Mitarbeitenden sind entsprechend geschult und verpflichtet.
