Wie erfüllt amaise internationale Datenschutzanforderungen?
amaise erfüllt als Auftragsverarbeiter die Anforderungen der massgeblichen Datenschutzregulierungen:
DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung):
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Konform mit Art. 28 DSGVO, wird als Teil des Vertrags unterzeichnet. Der AVV umfasst Unterauftragsverarbeiter, Datenkategorien, Verarbeitungszwecke, Aufbewahrungsfristen und Sicherheitsverpflichtungen.
Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenportabilität und Einschränkung der Verarbeitung werden unterstützt.
Verarbeitungsverzeichnis (ROPA): Wird geführt und gepflegt.
Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIA): Für risikoreiche Verarbeitungen durchgeführt.
Breach Notification: Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden (Art. 33), Benachrichtigung Betroffener bei hohem Risiko (Art. 34).
Unterauftragsverarbeiter: Änderungen werden vorab mitgeteilt, Widerspruchsrecht gemäss Art. 28 gewährt.
Drittlandtransfers: US-basierte Dienste (die keine Kundendokumentinhalte verarbeiten) sind durch Standardvertragsklauseln (SCCs) abgesichert.
Schweizer nDSG: Vollständige Konformität mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz — Datenresidenz in der Schweiz (AWS Zürich), Meldepflicht an den EDÖB, Einhaltung von Art. 321 StGB (Berufsgeheimnis). Details: siehe nDSG-Compliance.
US-Datenschutz: amaise unterstützt US-Kunden mit Datenresidenz in den USA (AWS Ohio), Einhaltung der anwendbaren State Privacy Laws und branchenspezifischer Anforderungen. Für Kunden im Gesundheitswesen werden die relevanten Sicherheitskontrollen im Einklang mit HIPAA-Anforderungen betrieben.
