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Wie erfüllt amaise internationale Datenschutzanforderungen?

Verfasst von amaise Support

Wie erfüllt amaise internationale Datenschutzanforderungen?

amaise erfüllt als Auftragsverarbeiter die Anforderungen der massgeblichen Datenschutzregulierungen:

DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung):

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Konform mit Art. 28 DSGVO, wird als Teil des Vertrags unterzeichnet. Der AVV umfasst Unterauftragsverarbeiter, Datenkategorien, Verarbeitungszwecke, Aufbewahrungsfristen und Sicherheitsverpflichtungen.

  • Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenportabilität und Einschränkung der Verarbeitung werden unterstützt.

  • Verarbeitungsverzeichnis (ROPA): Wird geführt und gepflegt.

  • Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIA): Für risikoreiche Verarbeitungen durchgeführt.

  • Breach Notification: Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden (Art. 33), Benachrichtigung Betroffener bei hohem Risiko (Art. 34).

  • Unterauftragsverarbeiter: Änderungen werden vorab mitgeteilt, Widerspruchsrecht gemäss Art. 28 gewährt.

  • Drittlandtransfers: US-basierte Dienste (die keine Kundendokumentinhalte verarbeiten) sind durch Standardvertragsklauseln (SCCs) abgesichert.

Schweizer nDSG: Vollständige Konformität mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz — Datenresidenz in der Schweiz (AWS Zürich), Meldepflicht an den EDÖB, Einhaltung von Art. 321 StGB (Berufsgeheimnis). Details: siehe nDSG-Compliance.

US-Datenschutz: amaise unterstützt US-Kunden mit Datenresidenz in den USA (AWS Ohio), Einhaltung der anwendbaren State Privacy Laws und branchenspezifischer Anforderungen. Für Kunden im Gesundheitswesen werden die relevanten Sicherheitskontrollen im Einklang mit HIPAA-Anforderungen betrieben.

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