Zum Hauptinhalt springen

Stellt amaise einen Datenverarbeitungsvertrag (DPA) bereit?

Verfasst von amaise Support

Stellt amaise einen Datenverarbeitungsvertrag (DPA) bereit?

Ja. amaise stellt einen Datenverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement / DPA) bereit, der die Anforderungen der relevanten Datenschutzregulierungen erfüllt — darunter DSGVO Art. 28, das Schweizer nDSG sowie anwendbare US-Datenschutzgesetze. Der DPA wird als Bestandteil des Kundenvertrags unterzeichnet.

Für US-Kunden im Gesundheitswesen: amaise schliesst auf Anfrage ein Business Associate Agreement (BAA) gemäss HIPAA ab, das die spezifischen Anforderungen der HIPAA Security Rule und Privacy Rule adressiert.

Der DPA umfasst:

  • Vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter (namentlich, mit Standorten)

  • Datenkategorien und Verarbeitungszwecke

  • Aufbewahrungsfristen

  • Sicherheitsverpflichtungen und technische Massnahmen

  • Auditrechte für den Kunden

  • Pflicht zur Vorabbenachrichtigung bei Änderungen der Unterauftragsverarbeiter mit Widerspruchsrecht

  • Löschverfahren und Datenrückgabe bei Vertragsende

  • Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen (inkl. HIPAA-spezifische Fristen für BAA-Kunden)

Die Verarbeitung basiert primär auf vertraglicher Notwendigkeit und nicht auf Einwilligung. Für US-Kunden werden zusätzlich die anwendbaren State Privacy Law-Anforderungen adressiert.

Datenschutzbeauftragter: Markus Baumgartner (CTO) ist als Datenschutzbeauftragter (DPO/DSB) bestellt. Kontakt: [email protected].

Hat dies deine Frage beantwortet?