Wie geht amaise mit behördlichen Datenanfragen um?
amaise ist in der Schweiz inkorporiert und unterliegt der Schweizer Gerichtsbarkeit. Behördliche Datenanfragen werden wie folgt behandelt:
Prüfung: Jede Anfrage wird durch die Sicherheitsverantwortlichen und Rechtsberater bewertet.
Kundenbenachrichtigung: Kunden werden über Anfragen informiert, die ihre Daten betreffen — es sei denn, dies ist gesetzlich untersagt.
Schweizer Recht: Als Schweizer Unternehmen unterliegt amaise primär dem Schweizer Recht. Ausländische Behördenanfragen werden nach den geltenden Rechtshilfeabkommen und der Schweizer Gesetzgebung bearbeitet.
amaise gibt Kundendaten nicht freiwillig an ausländische Behörden heraus, wenn keine gesetzliche Grundlage besteht.
